PKW - Führerscheinklassen

Führerscheinklassen B17, B, B96, BE

Fahrerlaubnisklasse B:

Informationen

Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitende Fahren vom Bundestag als bundesweites Dauerrecht ausgewiesen. Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann circa ein halbes Jahr vor dem Beginn des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühstens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem geltenden Mindestalter abgelegt werden. Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitpersonen zu fahren.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse B fahren?

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Fahrzeugführer
  • Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, ist die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination auf 3,5 t begrenzt
  • zweirädrige (Moped) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM)
  • Landmaschinen (Klasse L)

Voraussetzungen:

  • Unterweisung Lebensrettende Sofortmaßnahme
  • Sehtest
  • Lichtbild
  • Personalausweis

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildung Theorie: 14 Doppelstunden

Ausbildung Praxis: min. 12 Einzelstunden

Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung

Fahrerlaubnisklasse BE:

Informationen

Seit dem 1. Januar 1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen Anhänger ziehen wollen die für die Klasse B nicht vorgesehen sind. Als Fahrzeugkombinationen gelten hierbei Zugfahrzeug der Klasse B sowie ein Anhänger oder Sattelanhänger

Welche Anhänger darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse BE ziehen?

  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, jedoch max. 3,5 t
  • Die Fahrzeugkombination darf maximal 7 t betragen

Voraussetzungen:

  • Führerschein oder erfolgreiche Prüfung der Klasse B

Mindestalter: 17 Jahre

Ausbildung Theorie: keine

Ausbildung Praxis: min. 5 Einzelstunden

Prüfung Theorie: keine

Prüfung Praxis: min. 45-minütige Fahrprüfung 

Kontakt

Fahrschule KUVEO
Severinstr.179
50678 Köln

Tel: 0221/ 932 996 00 Fax: 0221/932 996 01 Email: service@kuveo.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 11 - 19.00 Uhr
Fr. 11 - 17.00 Uhr
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