Motorrad - Führerscheinklassen
Führerscheinklassen AM, A1, A2, A
Mobilität bedeutet heutzutage für viele Lebensqualität und Unabhängigkeit. Im Zweirad bereich sogar ein Stück mehr.... Freiheit
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen zu diesen Zielen zu verhelfen. Ein hohes Maß an qualitativ hochwertiger Ausbildung ist dabei unser Hauptaugenmerk.
Neben einem modernen Fuhrpark und qualifizierter Motorrad Spezialisten bieten wir Ihnen auch flexible Termine und eine kurze Ausbildungsdauer an.
Unsere Dozenten begleiten Sie auch im Rahmen einer Bike to Bike Ausbildung auf Motorrädern.
Motorrad Kl. A:
Informationen:
Seit der gesetzlichen Neuregelung zum beginn des Jahres 2013, ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklassen A2; A nur noch in einer Stufen form möglich. Hierzu gibt es 3 vorgeschrieben Altersstufen.Fahrzeugführer die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine erneute praktische Prüfung ab einem alter von 20 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A erwerben. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt fahren?
- schwere Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Voraussetzung:
- Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Sehtest
- biometrisches Passbild
- Personalausweis
Mindestalter: 20/21/24 Jahre
Ausbildung Theorie: Max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 12 Einzelstunden ohne Vorbesitz der Klasse A1,
min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung.
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren?
- Krafträder, inklusive beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW
- Beachtet werden muss gleichfalls das Verhältnis von Leistung zu Leermasse. Dieses darf max. 0,2 KW/kg betragen
- Eingeschlossene Klassen A1, AM
Voraussetzung:
- Unterweisung lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Sehtest
- biometrisches Passbild
- Personalausweis
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung Theorie: max. 16 Doppelstunden
Ausbildung Praxis: min. 12 Einzelstunden ohne Vorbesitz der Klasse A1,
min. 6 Einzelstunden mit Vorbesitz der Klasse A1
Prüfung Theorie: Fragebogen mit 30 Fragen
Prüfung Praxis: min. 60-minütige Fahrprüfung
Kontakt
Severinstr.179
50678 Köln
Öffnungszeiten
Fr. 11 - 17.00 Uhr